Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden darf.
Entscheidend für die Gewährleistungsansprüche ist die Frage, ob das Fahrzeug bereits bei Übergabe mangelhaft gewesen ist bzw. "dem Vertrag nicht entspricht".
Was aber ist unter einem Mangel zu verstehen?
Wenn das erworbene Fahrzeug
> die im Geschäftsverkehr gewöhnlich
vorausgesetzten Eigenschaften
> oder ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Eigenschaften
vermissen lässt.
Voraussetzungen
In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Kauf vorhanden war (Ankaufstest, Gutachten), danach Beweislast beim Käufer.
Sie finden eine Komplettfassung der Gewährleistung unter dem Punkt Service!