3. Zahlungsbedingungen:
der Kaufpreis ist in Bar / durch Überweisung bis spätestens 7 Tage nach Kaufabschluß zu bezahlen.
Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. und ohne weitere
Voraussetzung ebenso wie im Fall einer Überschreitung des Abholtermines nach Punkt 4. zum Vertragsrücktritt.
Wird der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Umstand aufgelöst, so kann der Verkäufer vom Käufer als Ersatz einen
Stornobetrag in Höhe von 10% des Kaufpreises und/oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens begehren.
4. Übergabe / Übernahme:
Der Käufer hat das Fahrzeug bis spätestens 7 Tage nach Kaufabschluß an der Abholadresse ** des Verkäufers abzuholen.
** ABHOLADRESSE: matzhold.com | A - 8361 Hatzendorf 135 | Tel: +43 3151 / 40963
(9 – 18 Uhr) **
Mit dem Zeitpunkt des fruchtlosen Ablaufes der Übernahmefrist bzw. im Fall der Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges
geht spätestens mit diesem Zeitpunkt die mit dem Besitz des Fahrzeuges verbundene Last und Gefahr auf den Käufer über.
Der Verkäufer haftet nach fruchtlosem Ablauf der Übernahmefrist nicht für Beschädigungen oder Verlust (Diebstahl) des
Fahrzeuges, es sei denn, daß dies durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Für den Fall der nicht rechtzeitigen
Abnahme des Fahrzeuges ist der Verkäufer berechtigt, ein angemessenes Standgeld (= EUR 10 pro Tag) zu verrechnen.
5. Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des
Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über das im Vorbehaltseigentum stehende
Fahrzeug zu treffen. Insbesondere darf er es nicht weiter veräußern!
6. Nebenabreden: Kaufvertrag für B2B, Unternehmer- und Exportkunden - Verkauf OHNE Gewährleistung!
Es bedarf jede Abänderung dieses Vertrages der Schriftform (bei Punkt 9.), mündliche Nebenabreden sind nicht
rechtswirksam.
7. Gewährleistung:
7a. Zustand laut Beschreibung und Fotos meiner Website
(gültig für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge) Verkauf ohne Gewährleistung!
7b. Der Verkauf als Bastlerfahrzeug bzw. Unfallfahrzeug unterliegt folgendem Zusatz:
Der Verkauf erfolgt ohne Zusagen über tatsächliche Eigenschaften, bisherige KM Leistung, Zustand (Verkehrs- und Betriebssicherheit)
und Marktwert des Kaufgegenstandes. Das Fahrzeug wurde vom Käufer eingehend besichtigt, geprüft und Probe gefahren (oder
hätte werden können) und verzichtet dieser daraufhin ausdrücklich auf jede
Gewährleistung einschließlich für verborgene Mängel.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand: UN-Kaufrecht ausgeschlossen! Es gilt österreichisches Recht!
Es gilt als vereinbart: Erfüllungsort, Auslieferungsort und Gerichtsstand: Österreich, Firmensitz des Verkäufers!
9. Sondervereinbarungen: _________________________________________________________________________
offenkundiger Mangel: fehlende Abgaswerte bzw. Manipulationssoftware verbaut!
Bastlerauto: defekt, unrepariert, Verkehrssicherheit nicht gegeben = reiner Teileträger!
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